An Unbiased View of dghrh
Willenserklärungen, die aufgrund oder unter der Bedingung von Geschäftsfähigkeit vorgenommen wurden, sind nichtig ebenso wie solche, welche im Zustand von Bewusstseinstrübungen oder von vorübergehenden Störungen der Geistestätigkeit abgegeben wurden (§?105 Abs.?2 BGB). Der Sachverständige muss seine